Kontrolle der vorübergehend arbeitsunfähigen Mitarbeiter

Am 1.1.2009 trat das Gesetz Nr. 187/2006 Slg. in Kraft. Es regelt unter anderem die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber von 60% des reduzierten Durchschnittsverdienstes vom 4. bis zum 14. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Für die ersten drei Tage gebührt dem Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung, ab 15. Tag zahlt dann die entsprechende Kreisverwaltung der Sozialfürsorge. Eine Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsunfähigkeitsordnung dient dazu eventuellem Missbrauch der Arbeitsunfähigkeit entgegenzuwirken. Wir bieten Ihnen an, diese nicht einfache und oft unangenehme Aufgabe zu übernehmen, und uns die Kontrolle Ihrer vorübergehend arbeitsunfähigen Mitarbeiter zu übertragen. Unsere Gesellschaft gewährt diesen Service selbstverständlich, genau wie alle anderen Dienstleistungen, professionell und im Einklang mit den gültigen Rechtsvorschriften.

Dienstleistungen

Die Kontrolle arbeitsunfähiger Mitarbeiter werden wir ab 12 bis 24 Stunden nach der Anmeldung durchführen, und dies ohne Rücksicht auf Wochenenden und Feiertage. Für die Durchführung der Kontrolle benötigen wir von Ihnen folgende Angaben: Namen Ihres Mitarbeiters, Ort seines angemeldeten Aufenthaltes, Anfang seiner Arbeitsunfähigkeit, Kontakt zu dem behandelnden Arzt und die Zeiten eventueller Ausgänge. Unsere geschulte Kontrolleurin wird den Besuch Ihres arbeitsunfähigen Mitarbeiters an dem angemeldeten Aufenthaltsort durchführen. Falls Sie ihn erreicht, übergibt sie ihm Vitamine, eine Blume und Ihre Besserungswünsche. Falls sie ihn an dem Ort nicht erreicht, wird alles beweiskräftig dokumentiert und Sie werden über diese Tatsache umgehend informiert.

Preise

Die Preise richten sich nach Anzahl Ihrer Mitarbeiter und Umfang unserer Leistungen, die folgendes beinhalten können:

  • erste Kontrolle des arbeitsunfähigen Mitarbeiters (die übergebene Vitamine, Tasche, Blume und Karte mit Besserungswünschen sind schon im Preis beinhaltet),
  • zweite und jede nächste vom Klienten extra bestellte Kontrolle nach erstem Besuch mit negativen Ergebnis (Mitarbeiter wurde nicht erreicht),
  • Beratung,
  • Reporting, monatliche Übersichten, Statistiken usw.,
  • eine komplette Verwaltung dieser Problematik inklusive des Kontaktes zu dem behandelnden Arzt bzw. zu der Kreisverwaltungen der Sozialfürsorge

Selbstverständlich sind wir für alle Ihre Wünsche und Notwendigkeiten offen.

Kontaktieren Sie uns